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Kindesschutz

Insoweit erfahrene Fachkraft im Rahmen des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung (§8a SGB VIII)

Für wen?

Kindertagesstätten, Schulen und Gesundheitsbereich in der Stadt Trier, der Verbandsgemeinde Schweich und Trier-Land

Wer?

die Mitarbeiter/Innen der Lebensberatung Trier  

Formulare zum Download

Flyer Insoweit erfahrene Fachkraft
Bogen 1: Kontaktaufnahme
Bogen 2: Vorbereitungsbogen
Bogen 3: Protokoll der Einschätzung


Handlungsleitfaden Kinderschutz in der Schule

Bei Inanspruchnahme dieser Leistung entstehen keine Kosten.

Sonstiges

Wir beraten jeden, unabhängig von Religion, Weltanschauung und Nationalität.

Die Beratung in der Lebensberatung Trier ist für Ratsuchende freiwillig, vertraulich und kostenfrei.
Um dieses Angebot jedoch auch in Zukunft vorhalten zu können, benötigen die Beratungsstellen eine gesicherte Finanzierung, die durch Ihr Mithilfe in Form einer Spende zum Ausdruck kommen kann.

Unser Einzugsbereich sind die Stadt Trier und die Verbandsgemeinde Trier-Land. Weiterführende Informationen zur Lebensberatung im Bistum Trier finden Sie hier.

Unsere Grundsätze fachlichen Handelns

Wir unterliegen der Schweigepflicht.
Wir erklären unsere Vorgehensweisen.
Wir respektieren Ihre Selbständigkeit und unterstützen Ihre Eigenverantwortung.
Wir beziehen aktiv Stellung gegen diskriminierendes Verhalten.
Wir respektieren Ihre Grenzen.
Wir wahren die fachlich gebotene Distanz.